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Neue Paketsteuer für Lieferungen nach Österreich

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Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das Paketsteuergesetz (PakStG). Es sieht eine pauschale Abgabe von 2,00 Euro netto (2,40 Euro inkl. 20 % USt.) pro B2C-Bestellung vor, die an eine österreichische Lieferadresse geht. Die Steuer fällt einmal pro Bestellung an, unabhängig davon, wie viele Artikel oder Pakete enthalten sind.

Betroffen sind Bestellungen aus den Amazon-Stores DE, FR, IT, ES und UK, sowohl über FBA als auch FBM. Amazon erhebt die Steuer automatisch im Checkout und führt sie direkt ab. Für Seller besteht kein Handlungsbedarf, Produktpreise und Verkaufsgebühren bleiben unverändert. Für Spar-Abo-Lieferungen ändert sich für Kunden derzeit nichts. B2B-Bestellungen mit gültiger österreichischer oder EU-USt-ID sind von der Steuer befreit.

Was müssen Seller beachten?

  • Automatische Erhebung durch Amazon: Amazon übernimmt die komplette Abwicklung der Paketsteuer. Die 2,40 Euro (inkl. USt.) werden bei AT-Lieferadresse auf der Produktdetailseite angezeigt und im Checkout sowie in der Bestellbestätigung als separater Posten ausgewiesen. Zusätzlich gibt es einen eigenen Steuerbeleg. Seller müssen nichts anpassen, keine eigene Abführung vornehmen und keine Preise ändern.

  • Erstattungsregeln beachten: Die Paketsteuer wird nur in zwei Fällen erstattet: bei Stornierung der Bestellung vor dem Versand oder bei vollständiger Retoure der gesamten Bestellung. Wird nach der Lieferung mindestens ein Artikel behalten, erfolgt keine Erstattung.

  • Auswirkung auf Conversion bei AT-Kunden einkalkulieren: Obwohl Seller keinen Handlungsbedarf haben, sollten AT-Bestellungen im Blick behalten werden. Der Aufpreis von 2,40 Euro pro Bestellung ist für Niedrigpreisartikel unter ca. 10 Euro besonders spürbar und kann die Conversion beeinflussen. Wer einen relevanten Anteil an AT-Bestellungen hat, sollte im Bestellbericht (Lieferland AT) prüfen, ob die Bestellungen nach dem 1. Oktober messbar zurückgegangen sind.

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