Ab dem 1. Juni 2026 gilt eine neue Methode zur Umsatzsteuerberechnung durch Amazons Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Diese Änderung erfolgt, um europäische Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung einzuhalten. Die Umsatzsteuer wird nun auf Sendungsebene berechnet, anstatt pro Stück. Dabei kann sich der Rechnungsbetrag, insbesondere bei mehreren Einheiten, von der bisherigen Berechnung unterscheiden.
Was müssen Seller beachten?
Rechnungsbeträge und Buchhaltung prüfen: Da die USt künftig auf Sendungsebene berechnet wird, können Einzelbeträge pro Einheit in Rechnungen minimal abweichen. Steuerberater und Buchhaltungssysteme sollten rechtzeitig vor dem 1. Juni informiert werden, um Abstimmungsdifferenzen zu vermeiden.
Amazon Business-Kunden gesondert beachten: Für B2B-Transaktionen über die Amazon Business-Website gilt eine eigene Berechnungslogik – der Nettopreis wird aus dem Bruttopreis abgeleitet, die USt dann auf den Gesamtnettobetrag aufgeschlagen. Wer vorwiegend Geschäftskunden bedient, sollte die Auswirkungen auf Nettopreise und Margen anhand der aktualisierten Beispiele in Abschnitt 10 der Methode für den USt-Berechnungsservice prüfen.
Keine manuellen Änderungen erforderlich: Die Umstellung erfolgt automatisch durch Amazon. Dennoch empfiehlt es sich, nach dem 1. Juni erste Rechnungen und Transaktionsberichte stichprobenartig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die eigenen Systeme die neuen Beträge korrekt verarbeiten.