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EU-Zollpflicht für geringwertige Importe ab Juli 2026

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Richtlinien & Compliance

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Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert von 150 Euro oder weniger, die von außerhalb der EU an Verbraucher in der EU geliefert werden. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382, die eine verpflichtende Zollgebühr von 3 Euro pro Artikel bzw. Zollposition in der Zollanmeldung einführt.

Die Regelung betrifft sowohl FBA-Sendungen im Rahmen von Remote Fulfillment als auch FBM-Sendungen, die direkt aus Drittländern an EU-Kunden verschickt werden. Sendungen, die bereits innerhalb der EU lagern und von dort versendet werden, sind von dieser Zollgebühr nicht betroffen.

Für FBA-Produkte im Remote Fulfillment fügt Amazon den Einfuhrzoll von 3 Euro automatisch zum Kundenpreis hinzu. FBM-Seller müssen selbst aktiv werden und einen von Amazon genehmigten Transportdienst nutzen sowie die IOSS-Nummer von Amazon weitergeben.

Was müssen Seller beachten?

  • FBM-Pflichten ab sofort: Wer FBM-Sendungen mit einem Wert von 150 Euro oder weniger direkt aus Drittländern in die EU versendet, muss zwingend einen von Amazon genehmigten Transportdienst aus der Out-of-Region Carrier List nutzen. Nur diese Dienste sind berechtigt, die IOSS-Nummer von Amazon für die Zollabfertigung zu verwenden. Zusätzlich müssen ASIN-Details und die IOSS-Nummer an den Carrier übermittelt werden, der dann die 3-Euro-Zollgebühr in Rechnung stellt und an die EU-Zollbehörden abführt.

  • FBA Remote Fulfillment: Preisregeln prüfen: Bei Produkten im Remote Fulfillment mit FBA fügt Amazon den Einfuhrzoll von 3 Euro automatisch zum angezeigten Kundenpreis hinzu. Im Seller Central unter Gesamten Lagerbestand verwalten wird weiterhin der Nettopreis ohne Zoll angezeigt. Den tatsächlichen Endpreis für Kunden können Seller ab dem 1. Juli im Einnahmenrechner einsehen. Wer Preisautomatisierungen oder Repricing-Regeln nutzt, sollte diese vor dem Stichtag anpassen, um ungewollte Preissprünge oder Verluste zu vermeiden.

  • EU-Lagerung als Alternative: Sendungen, die bereits innerhalb der EU gelagert und von dort an EU-Kunden versendet werden, unterliegen dem neuen 3-Euro-Einfuhrzoll nicht. Wer also Lagerbestand in ein EU-Versandnetzwerk von Amazon einlagert, umgeht die Gebühr vollständig und profitiert gleichzeitig von schnelleren Lieferzeiten. Für Seller mit hohem Volumen an grenzüberschreitenden Sendungen aus Drittländern lohnt sich eine Kalkulation, ob die Verlagerung des Lagerbestands in die EU wirtschaftlich sinnvoller ist.