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FBA-Gebühren: Zertifizierte Artikelmaße ab August verpflichtend

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Amazon verlangt ab dem 1. August 2025 von Verkäufern mit deutscher Geschäftsadresse die Angabe zertifizierter Verpackungsmaße für FBA-Produkte. Zwischen dem 1. August und 30. September erhalten betroffene Seller eine E-Mail zur Überprüfung oder Aktualisierung ihrer Maße. Die Angaben müssen mit EU-konformen Messgeräten erhoben werden und dienen als Grundlage zur Gebührenberechnung — andernfalls verwendet Amazon eigene Werte.

Was müssen Seller beachten?

  • Maße korrekt im Katalog hinterlegen: Verpackungsmaße frühzeitig erfassen und sauber eintragen, um zu verhindern, dass Amazon eigene womöglich höhere Werte als Berechnungsgrundlage nutzt.

  • Maßabweichungen korrigieren lassen: Falls Amazon eigene, abweichend größere Maße hinterlegt, können Seller eine Überprüfung und Neumessung beantragen – so lassen sich unnötig hohe FBA-Gebühren vermeiden (in Suchleiste „erneut messen“ eingeben, dann erscheint das Widget „Versand durch Amazon“ Produkt erneut vermessen und Gebühren bestätigen).

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