Amazon erweitert die Anforderungen für das Programm Paneuropäischer Versand durch Amazon: Ab dem 26. Februar 2027 müssen alle Produkte (neu und bestehend) beim Registrieren auch über ein aktives Angebot in Belgien verfügen, um die paneuropäischen Vorteile weiterhin in Anspruch nehmen zu können.
Bereits ab dem 3. September 2026 gilt eine entsprechende Pflicht für die Niederlande. Wer sein Sortiment nicht rechtzeitig auf beiden Marktplätzen listet, riskiert den Verlust der Pan-EU-Teilnahme. Amazon kündigt an, mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten zu informieren.
Die Stores amazon.se, amazon.ie und amazon.pl bleiben weiterhin optional und sind nicht verpflichtend für die Programmteilnahme.
Was müssen Seller beachten?
Zwei Stichtage, zwei neue Pflichtmarktplätze: Ab dem 3. September 2026 ist ein aktives Angebot auf amazon.nl Pflicht, ab dem 26. Februar 2027 kommt amazon.be hinzu. Wer zu diesen Zeitpunkten kein aktives Listing auf den jeweiligen Marktplätzen hat, kann sich nicht (mehr) für Pan-EU registrieren oder verliert bestehende Vorteile wie die automatische Lagerverteilung durch Amazon.
Aktives Angebot bedeutet mehr als nur ein Listing: Amazon fordert ein aktives Angebot, also ein Listing mit gültigem Preis, Lagerbestand und aktivem Status. Ein inaktives oder gesperrtes Angebot reicht nicht aus. Seller sollten ihre Listings auf amazon.nl und amazon.be frühzeitig anlegen, Preise in lokaler Währung hinterlegen und sicherstellen, dass keine Listing-Fehler oder Sperrungen vorliegen.
Schweden, Irland und Polen bleiben optional: Die Stores amazon.se, amazon.ie und amazon.pl sind nicht verpflichtend für die Pan-EU-Teilnahme. Seller, die ihr Sortiment gezielt ausbauen möchten, können diese Marktplätze freiwillig nutzen, müssen es aber nicht. Der Fokus sollte jetzt auf der Vorbereitung der Pflichtmarktplätze Niederlande und Belgien liegen, um die Programmvorteile nicht zu gefährden.
