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Pflichten als Händler: Deutsches Verpackungsgesetz und die Rechtslage in Europa

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Als Online-Händler in Deutschland und Europa kommst du am Thema Verpackung nicht vorbei. Je nach Land gelten unterschiedliche Regelungen, Mengenschwellen und Kennzeichnungspflichten – deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Pflichten zu kennen. Hier bekommst du einen Überblick über das deutsche Verpackungsgesetz und erfährst, wie du dich rechtskonform aufstellen kannst.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) im Überblick

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Gibst du verpackte Produkte an private Endkonsumenten in Deutschland ab, bist du zur Lizenzierung deiner Verpackungen verpflichtet – ab der allerersten in Umlauf gebrachten Einheit, unabhängig vom Material.

Versendest du verpackte Produkte an private Endkonsumenten in Deutschland, bist du vom VerpackG betroffen. Alle Unternehmen, die Produkt-, Versand- oder Serviceverpackungen erstmalig an private Endkunden abgeben, müssen diese im Sinne des Umweltschutzes lizenzieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kunststoff-, Papier- oder Glasverpackungen handelt. Die Pflicht gilt ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und ist unabhängig von Menge und Material. Sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen – also Verpackungen, die an private Endkonsumenten abgegeben werden – musst du bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Herstellerregister LUCID registrieren. Die ZSVR agiert dabei als Kontrollorgan.

Als Händler oder Hersteller trägst du im Rahmen deiner erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) die Verpflichtung zur Rücknahme, Sammlung, Sortierung und Verwertung deiner in Umlauf gebrachten Verpackungen. Um dieser Pflicht nachzukommen, schließt du einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab, das mit den geleisteten Lizenzentgelten diese Aufgaben übernimmt.

Übersicht der systembeteiligungspflichtigen Verpackungsarten im deutschen Verpackungsgesetz

Abb. 1: Eigene Darstellung

Das VerpackG verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle in hoher Quote dem Recycling zuzuführen, wertvolle Rohstoffe einzusparen und Anreize zu schaffen, Verpackungsmüll zu reduzieren und umweltschonendere Verpackungen zu fördern.

Abbildung des Valuezon Newsletters

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Lizenzierung, Registrierung und Datenmeldung: Was du in Deutschland wissen musst

Um rechtskonform zu verkaufen, musst du schon vor dem erstmaligen Inverkehrbringen einer Verpackung drei Pflichten erfüllen:

  1. Schließe deinen Lizenzvertrag ab. Lizenziere die Verpackungsmengen, die du im Laufe eines Jahres voraussichtlich in Verkehr bringen wirst, bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance über lizenzero.de. Die Mengen dürfen zunächst geschätzt sein und können im Laufe des Jahres angepasst werden. Nach Vertragsabschluss erhältst du von deinem dualen System eine Systembeteiligungsbestätigung.
  2. Registriere dich bei der ZSVR im Melderegister LUCID. Diese Registrierung ist kostenfrei.
  3. Melde deine lizenzierten Mengen und den Namen deines dualen Systems in LUCID. Du erhältst eine Registrierungsnummer, die du sowohl bei deinem dualen System angibst als auch als Nachweis für den rechtmäßigen Verkauf auf Online-Marktplätzen benötigst.

Hast du diese Pflichten erledigt, stehen jährlich nur noch kleine To-dos an. Bis zum 15. Mai eines jeden Jahres gibst du deine Jahresabschluss-Mengenmeldung für das vergangene Jahr bei deinem dualen System und in LUCID ab. Bis zum 31.12. kannst du außerdem deine Mengenprognose für das folgende Jahr als sogenannte Initiale Planmengenmeldung einreichen.

Ablauf der drei Pflichten: Lizenzierung, Registrierung und Mengenmeldung im deutschen Verpackungsgesetz

Abb. 2: Eigene Darstellung

Folgen bei Nichteinhaltung des VerpackG

Lizenzierst du deine Verkaufsverpackungen nicht, drohen Abmahnungen, Geldbußen von bis zu 200.000 Euro und Vertriebsverbote. Seit dem 1. Juli 2022 sind Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, die Einhaltung des VerpackG zu überprüfen. Als Seller wirst du damit direkt in die Pflicht genommen, deine Nachweise über die Lizenzierung vorzulegen. Als Nachweis dienen deine LUCID-Registrierungsnummer und gegebenenfalls die Systembeteiligungsbestätigung deines dualen Systems.

Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des deutschen Verpackungsgesetzes

Abb. 3: Eigene Darstellung

Fokus Europa: Was gilt es wo zu beachten?

Auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie setzt aktuell jedes EU-Land seine eigenen Verpackungsrichtlinien und Gesetze um – so wie in Form des VerpackG hierzulande geschehen. Gemeinsam ist allen das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und Ressourcen zu schonen. Da es keine zentrale Anlaufstelle gibt und Informationen oft nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar sind, kann die europäische Lizenzierung auf den ersten Blick komplex wirken.

Als Online-Händler stehst du damit vor der Aufgabe, die unterschiedlichen Lizenzierungs- und Kennzeichnungspflichten für deine Verpackungen im Blick zu behalten. Mit unserem Partner LIZENZERO.EU haben wir für einige relevante Exportländer die wichtigsten To-dos für B2C-Händler zusammengefasst.

Das Triman-Logo und der Präventionsplan in Frankreich

In Frankreich besteht für sämtliche Verkaufsverpackungen eine Lizenzierungspflicht. Die Kosten werden in Konsumeinheiten berechnet. Kleinstinverkehrbringer mit bis zu 10.000 Konsumeinheiten jährlich profitieren von einem Pauschalpreis, für Mengen über 500.000 Einheiten pro Jahr gilt ein detailliertes Meldeverfahren. Dazu kommt eine Kennzeichnungspflicht: Deine Verpackungen müssen das Triman-Logo sowie entsprechende Trennhinweise tragen. Außerdem musst du einen Präventionsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, wie du die Umweltauswirkungen deiner Verpackungen reduzierst.

Regelungen in Großbritannien

Eine Lizenzpflicht gilt für Unternehmen, die in Großbritannien eine Niederlassung haben, einen Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 britischen Pfund erzielen und deren Verpackungen ein Mindestgewicht von 25 Tonnen aufweisen. Neben den Lizenzgebühren fallen zusätzlich eine Anmeldegebühr und ein Mitgliedsbeitrag für das Lizenzierungssystem an. Ähnlich wie in Deutschland besteht keine Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen.

Wie kennzeichne ich meine Verpackungen in Italien?

Zusätzlich zur jährlichen Lizenzierungspflicht für Unternehmen mit einer italienischen Niederlassung besteht in Italien eine Pflicht zur Umweltkennzeichnung. Alle Verpackungsmaterialien müssen unabhängig von der Lizenzierungspflicht gekennzeichnet sein. Du musst dein Verpackungsmaterial mit klaren Entsorgungshinweisen versehen, die Zusammensetzung durch alphanumerische Codes angeben und verständliche Trennhinweise auf Italienisch anbringen.

Was muss ich als Online-Händler in Österreich beachten?

Versendest du Waren nach oder innerhalb Österreichs, bist du verpflichtet, alle in Verkehr gebrachten Haushaltsverpackungen bei einem Recyclingsystem zu lizenzieren. Ist dein Unternehmen nicht in Österreich ansässig, kommt die Beauftragung eines Bevollmächtigten hinzu. Eine Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen besteht nicht, du musst jedoch über die Einhaltung der Verpackungslizenzierung informieren – zum Beispiel durch einen Vermerk auf dem Lieferschein. Bei einer Jahresmenge von bis zu 1.500 kg meldest du einmal jährlich als Pauschalentpflichtung, darüber hinaus monatlich oder quartalsweise.

Der Bevollmächtigte in Spanien

Bringst du in Spanien Haushaltsverpackungen in Verkehr, bist du zur Lizenzierung verpflichtet. Hat dein Unternehmen zudem eine Niederlassung oder Steuernummer in Spanien, gilt die Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten ohne Bagatellgrenze – unabhängig vom Material. Für ausländische Unternehmen besteht außerdem die Pflicht, einen Bevollmächtigten für Registrierung und Mengenmeldung zu benennen. Neben den Lizenzentgelten entstehen so auch Kosten für den Bevollmächtigten sowie Mitgliedschaftsgebühren beim Recyclingsystem. Kennzeichnungspflichten für Verpackungen bestehen in Spanien anders als in Frankreich und Italien nicht.

Unser Partner LIZENZERO

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Portrait von Benno Köber, Head of Sales von Valuezon

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