
Am 27. September 2026 werden pauschale Umweltaussagen und selbst gebaute Nachhaltigkeitssiegel im deutschen Wettbewerbsrecht per se unzulässig. Kein Einzelfallcheck, keine Übergangsfrist für Bestandsprodukte, Bußgelder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Und der Teil deines Listings, der das größte Risiko trägt, ist genau der, den keine Textprüfung liest: das Produktbild.
Was ändert sich?
Amazon unterscheidet zwischen Aussagen, die grundsätzlich verboten sind, und Aussagen, die zulässig bleiben, wenn sie entsprechend belegt werden.
Zu den verbotenen Aussagetypen gehören:
- allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann
- Aussagen wie „klimaneutral“ oder „Netto-Null“, wenn sie allein auf CO₂-Kompensation beruhen
- gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften, die als besonderer Umweltvorteil dargestellt werden
- nicht überprüfbare Zukunftsversprechen zur Nachhaltigkeit
- Aussagen über das gesamte Produkt oder Unternehmen, wenn nur einzelne Aspekte – etwa die Verpackung – Umweltvorteile aufweisen
- nicht belegte Umweltvergleiche
- irrelevante Umweltvorteile
- selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel ohne entsprechendes Drittanbieter-Verifizierungsverfahren
Gerade der fünfte Punkt ist für Amazon relevant: Aus „Verpackung aus recyceltem Material“ darf nicht ohne Weiteres „nachhaltiges Produkt“ werden.

Welche Aussagen müssen belegt werden?
Andere Aussagen bleiben möglich, wenn Seller entsprechende Nachweise bereitstellen können. Amazon nennt unter anderem:
- Langlebigkeit und Reparierbarkeit
- Energieeffizienz
- Recyclingfähigkeit
- biologische Abbaubarkeit und biobasierte Inhaltsstoffe
- PFAS-Freiheit
- CO₂-Fußabdruck und bestimmte Vergleichsaussagen
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Claim. Recyclingfähigkeit muss beispielsweise für das konkrete Material und die im relevanten EU-Markt verfügbare Recyclinginfrastruktur belegt werden. Aussagen zur PFAS-Freiheit müssen durch Laborergebnisse gestützt werden. Bei CO₂-Aussagen verlangt Amazon quantifizierte Angaben auf Basis unabhängig verifizierter Lebenszyklusdaten.
Auch ein vorhandenes Zertifikat ist kein Freifahrtschein: Der Nachweis muss zur konkreten Aussage passen.
Amazon verlangt Nachweise direkt am Angebot
Für belegpflichtige Aussagen reicht es nicht, einen Nachweis lediglich intern aufzubewahren. Amazon sieht dafür in der Lagerbestandsverwaltung die Attribute „Compliance-Medien – Art des Inhalts“, „Compliance-Medien – Sprache“ und „Compliance-Medien – Quelle“ vor. Bei der Quelle verlangt Amazon einen direkten Download-Link zum Dokument.
Für bestehende Angebote gilt: Verbotene Aussagen müssen entfernt werden. Bei belegpflichtigen Aussagen muss entweder ein entsprechender Nachweis eingereicht oder die Aussage entfernt werden, wenn sie nicht belegt werden kann.

Das Problem, das viele übersehen: Der Claim steht im Bild.
Umweltbezogene Aussagen können nicht nur als Text im Titel, in den Bullet Points oder in der Beschreibung vorkommen. Auch Bilder und grafische Elemente können eine entsprechende Aussage transportieren.
Das zeigt eine aktuelle Valuezon-Auswertung besonders deutlich: Wir haben rund 770 Amazon-ASINs analysiert. Bei 297 Produkten fanden sich Umwelt-Claims ausschließlich in den Produktbildern. Im Listing-Text waren die entsprechenden Aussagen nicht vorhanden.
Eine reine Textprüfung hätte diese Fälle deshalb nicht gefunden. Ein Beispiel: Auf einem Produktbild standen Aussagen wie „Innovative und nachhaltige Füllung“ und „100 % recycelte Duo Hohlfaser“, ergänzt um ein Recycling-Symbol. Titel, Bullet Points und Beschreibung enthielten dagegen keine entsprechenden Umweltbegriffe
Warum OCR alleine nicht reicht
Eine Texterkennung (OCR) ist ein sinnvoller erster Filter. Sie erkennt geschriebenen Text in Bildern. Sie erkennt aber keine Aussage, die ausschließlich grafisch vermittelt wird – etwa ein grünes Blatt, ein Recycling-Symbol oder ein selbst gestaltetes Nachhaltigkeits-Icon.Auch Texte können durch kleine Schrift, schlechte Bildqualität oder komplexe Layouts übersehen werden. Für eine belastbare Prüfung reicht deshalb weder eine Keyword-Suche noch OCR allein. Ein vollständiger Audit sollte Text und Bild gemeinsam analysieren.
Was man jetzt prüfen sollte
Ein systematischer Check sollte mindestens folgende Bereiche umfassen:
- Titel, Bullet Points und Produktbeschreibung
- Produktbilder und Texte innerhalb der Bilder
- Umwelt- und Nachhaltigkeitssymbole
- A+ Content und Brand Story
- abgebildete Verpackungen und Etiketten
- vorhandene Zertifikate, Prüfberichte und andere Nachweise
- alle relevanten Varianten und Marktplätze
Auch die physische Produktverpackung ist relevant: Amazon bezieht ausdrücklich Aussagen auf Verpackungen, Etiketten, Beilagen und Druckmaterialien ein.
Gerade bei FBA-Bestand sollte deshalb früh geprüft werden, ob betroffene Aussagen nur in Marketing-Assets oder auch auf der physischen Verpackung vorhanden sind. Denn ein neues Produktbild löst ein Verpackungsproblem nicht.
Nicht jeder Treffer ist ein Verstoß
Ein Audit sollte nicht möglichst viele „problematische“ Claims produzieren. Entscheidend ist die Einordnung.
Für jeden Treffer sollte geklärt werden:
- Was wird konkret behauptet?
- Wo erscheint die Aussage – Text, Bild, Verpackung oder A+?
- Ist sie grundsätzlich verboten oder belegpflichtig?
- Gibt es einen passenden Nachweis?
- Gilt der Nachweis für das konkrete Produkt und gegebenenfalls den relevanten EU-Markt?
Die technische Analyse ersetzt dabei keine rechtliche Prüfung. Sie schafft vielmehr eine belastbare Grundlage für die Priorisierung.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Auf der rechtlichen Ebene können je nach Fall Abmahnungen und Unterlassungsansprüche relevant werden. Das häufig genannte Bußgeld von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes ist dagegen an enge Voraussetzungen nach § 19 UWG geknüpft und sollte nicht als typisches Risiko jedes Sellers dargestellt werden.
Daneben gibt es eine zweite Ebene: Amazon selbst kann bei Verstößen Produkte entfernen, Angebote beschränken und Konsequenzen für das Verkäuferkonto verhängen.
Für Seller ist deshalb nicht nur die mögliche Abmahnung relevant. Eine Angebotsentfernung kann unmittelbar Umsatz kosten.
Der Fahrplan bis zum 27. September
Wer einen größeren Katalog hat, sollte die Prüfung nicht auf einzelne Bestseller beschränken.
1. Bestand erfassen: ASINs, Varianten, Texte und Bilder vollständig dokumentieren.
2. Claims identifizieren: Text automatisiert prüfen und Bilder zusätzlich per Bildanalyse untersuchen.
3. Risiken klassifizieren: Verbotene, belegpflichtige und unkritische Aussagen trennen.
4. Nachweise abgleichen: Vorhandene Dokumente den konkreten Claims zuordnen.
5. Rechtlich prüfen: Kritische Fälle bewerten lassen.
6. Assets anpassen: Bilder, A+ Content, Texte und gegebenenfalls Verpackungen überarbeiten.
7. Nachkontrolle: Prüfen, ob alle Varianten und relevanten Marktplätze tatsächlich aktualisiert wurden.
Die neuen ECGT-Anforderungen machen Greenwashing-Prüfungen auf Amazon zu mehr als einer Keyword-Suche.
Unsere Analyse von rund 770 ASINs zeigt, warum: Bei 297 Produkten lagen Umwelt-Claims ausschließlich im Bild. Wer nur Titel, Bullet Points und Beschreibung prüft, kann solche Fälle systematisch übersehen.
Für Seller bedeutet das: Wer seinen Katalog vor dem 27. September 2026 absichern will, sollte Texte, Bilder, Verpackungsdarstellungen und Nachweise gemeinsam betrachten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Welche Umwelt-Claims stehen in meinem Listing?“
Sondern auch: „Welche Umweltbotschaften vermittle ich über meine Bilder und kann ich sie belegen?“
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob eine konkrete Aussage, ein Siegel, ein grafisches Element oder ein Nachweis den gesetzlichen und Amazon-Anforderungen entspricht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und sollte gegebenenfalls wettbewerbsrechtlich geprüft werden.
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Quellen
- Amazon Seller Central: Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (ECGT-Richtlinie)
- Amazon Seller Central: Informationen zu Produktunterlagen
- Amazon Seller Central: Irreführende und verbotene Produktaussagen
- Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- Eigene Valuezon-Auswertung von rund 770 Amazon-ASINs, 2026
