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EU-Reparaturrecht ab 31. Juli 2026

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Richtlinien & Compliance

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Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (2024/1799) ist seit dem 31. Juli 2026 in Kraft und betrifft alle Kundenbestellungen in den EU-Stores von Amazon. Sie ergänzt die bestehende Warenverkaufsrichtlinie und verpflichtet Seller dazu, Kunden aktiv über ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung zu informieren.

Konkret bedeutet das: Vor der Auswahl einer Lösung müssen Käufer auf beide Optionen hingewiesen werden. Entscheidet sich ein Kunde für eine Reparatur und wird diese abgeschlossen, verlängert sich die Garantiefrist automatisch um 12 Monate. Seller müssen ihre Rücksendungs- und Erstattungsinformationen im Seller Central entsprechend aktualisieren, damit Kunden wissen, wie sie bei Reparaturwünschen Kontakt aufnehmen können.

Was müssen Seller beachten?

  • Rücksendungsinfos jetzt aktualisieren: Im Seller Central unter Einstellungen > Ihre Informationen und Richtlinien > Rücksendungen und Erstattungen müssen Seller beschreiben, wie Kunden sie für Reparatur- oder Ersatzlieferungsanfragen erreichen können. Diese Angaben werden automatisch im Store veröffentlicht und sind damit für alle EU-Bestellungen ab dem 31. Juli 2026 rechtsverbindlich relevant.

  • Garantieverlängerung um 12 Monate bei Reparatur: Wählt ein Kunde die Reparatur und wird diese erfolgreich abgeschlossen, verlängert sich die gesetzliche Garantiefrist um 12 Monate. Seller müssen diesen Vorteil Kunden vorab kommunizieren, bevor diese zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Die Informationspflicht gilt also schon vor der Entscheidung, nicht erst danach.

  • Keine Antwort kann Erstattung auslösen: Reagieren Seller nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Reparaturanfragen, kann der Amazon-Kundenservice eine Erstattung im Namen des Sellers veranlassen. Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich, klare Kontaktwege in den Rücksendungsinfos zu hinterlegen und eingehende Anfragen aktiv zu beobachten und zeitnah zu beantworten.

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