Startseite / News / Shop Apotheke: Neue E-Rechnungspflicht ab 2027

Shop Apotheke: Neue E-Rechnungspflicht ab 2027

shop-apotheke

Richtlinien & Compliance

Icon Kalender

Redcare Pharmacy, der Konzern hinter Shop Apotheke, hat seine Richtlinien zur Rechnungsverarbeitung aktualisiert. Hintergrund ist die gesetzliche E-Rechnungspflicht: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro für inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Redcare schreibt für diese E-Rechnungen den Versand über das Peppol-Netzwerk vor. Alle übrigen Rechnungen, also solche unterhalb der Umsatzschwelle oder nicht betroffene Transaktionen, werden weiterhin per E-Mail an die Kreditorenbuchhaltung eingereicht.

Was müssen Lieferanten beachten?

  • Wer ist ab 2027 betroffen: Die E-Rechnungspflicht gilt für Lieferanten, die im Vorjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielt haben. Unterhalb dieser Schwelle bleibt die bisherige E-Mail-Einreichung zugelassen. Lieferanten sollten ihren Vorjahresumsatz prüfen, um festzustellen, ob sie ab dem 1. Januar 2027 zur strukturierten E-Rechnung verpflichtet sind.

  • Peppol als Pflichtkanal für E-Rechnungen: Redcare Pharmacy akzeptiert strukturierte E-Rechnungen ausschließlich über das Peppol-Netzwerk. Wer noch keinen Peppol-Anschluss hat, sollte die Einrichtung frühzeitig angehen.

  • Getrennte Kontaktwege je Rechnungsart: Redcare unterscheidet zwischen warenbezogenen Rechnungen mit Bestellung und Rechnungen für Dienstleistungen oder Waren ohne Bestellung. Für beide Kategorien gibt es separate Ansprechpartner in der Kreditorenbuchhaltung des Shared Service Centers in Sevenum. Lieferanten sollten sicherstellen, dass ihre Buchhaltung die richtige Kontaktstelle kennt, um Verzögerungen bei der Rechnungsfreigabe zu vermeiden.

Weitere News für dich

Diesen Beitrag teilen: